Emscher Ruhr Turnverband

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Turnerjugend

Der Verbandsjugendvorstand wird auf der alle zwei Jahre stattfindendem Verbandsjugendversammlung gewählt. Er erledigt alle laufenden Geschäfte und Angelegenheiten, soweit nicht andere Gremien zuständig sind. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 13 der Satzung.