Emscher Ruhr Turnverband

Turnerjugend

Der Verbandsjugendvorstand wird auf der alle zwei Jahre stattfindendem Verbandsjugendversammlung gewählt. Er erledigt alle laufenden Geschäfte und Angelegenheiten, soweit nicht andere Gremien zuständig sind. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 13 der Satzung.