Emscher Ruhr Turnverband

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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des ERT. Sie wird alle zwei Jahre einberufen. Die Zusammensetzung regelt die Satzung.

In der Mitgliederversammlung legen die Vorstandsmitglieder ihre Rechenschaftsberichte und die Kassenprüfer ihre Kassenberichte vor. Darüber hinaus werden die Vorstandsmitglieder und die Kassenprüfer gewählt. Die vom Vorstand vorgelegten Haushaltspläne werden genehmigt.

Außerdem ernennt und bestätigt die Mitgliederversammlung die Ehrenmitglieder. Sie ist weiterhin für die Beschlussfassung von Satzungsänderungen zuständig und legt die Beiträge fest.

Die Aufgaben sind in § 11 der Satzung festgelegt.