Liebe Sportfreunde,
Gemäß der Organisationsrichtlinie Nr. 3 des ERT können den Mitgliedsvereinen Zuschüssen für Sportgeräte und Fahrtkosten gewährt werden. Anträge auf Zuschüsse sind formlos mit den entsprechenden Unterlagen (Rechnungen etc.) in Briefform oder per E-Mail an die Geschäftsstelle zu richten. Die Abgabefrist bis zum 31.Oktober ist zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen